Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit des Pfandkredits beträgt 3 Monate, darüber hinaus geben wir eine Kulanzzeit von 1 weiteren Monat, maximal jedoch nur 10 Monate nach Vertragsabschluss.
Nach Ablauf dieser insgesamt 4 Monate dürfen die Gegenstände zur Versteigerung freigegeben werden. Solange haben Sie auf jeden Fall Zeit, den Pfandgegenstand zu verlängern oder einzulösen!